Entrümpelung, Räumung & Co - einfach erklärt


Von Kostiantyn Masliannikov
4 Min. Lesezeit

Entrümpelung

Entrümpelung, Räumung oder Haushaltsauflösung? Hier erfahren Sie, was wirklich dahintersteckt

Eine Entrümpelung oder komplette Räumung wirkt auf den ersten Blick einfach: Dinge raus, entsorgen, fertig.
Doch in der Praxis ist es wichtig zu wissen, welche Abfallarten es gibt, wie diese laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) definiert sind und was bei der fachgerechten Entsorgung zu beachten ist.
Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Begriffe einfach, klar und ohne juristischen Ballast.

So wissen Sie genau, was bei einer Räumung auf Sie zukommt – und warum professionelle Unterstützung viel Zeit, Stress und Kosten spart.

Was bedeutet eigentlich Entrümpelung? Was ist Sperrmüll? Und wie unterscheidet sich Restmüll von sonstigen Abfällen?
Wenn Sie eine Entrümpelung, Räumung oder Haushaltsauflösung planen, stoßen Sie schnell auf Begriffe aus dem Abfallrecht, die nicht immer selbsterklärend sind. Damit Sie bei Ihrem Umzug oder Ihrer Räumung den Überblick behalten, erklären wir hier die wichtigsten Abfallarten einfach und verständlich, basierend auf dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).

Warum klare Begriffe wichtig sind

„Abfall ist nicht gleich Abfall.“
Moderne Kreislaufwirtschaften arbeiten mit sehr detaillierten Abfallverzeichnissen, in denen jede Abfallart klar definiert und klassifiziert wird. Diese Einordnung ist oft technisch anspruchsvoll und fehleranfällig – eine falsche Zuordnung kann schnell zu Mehrkosten oder Problemen bei der Entsorgung führen.

Ein besonders hilfreicher Überblick über diese Systematik findet sich bei
Spieldiener/Klapf/Krasznai, Abfallverzeichnisse (Stand 05.10.2025).

Die wichtigsten Begriffe rund um Entrümpelung & Räumung – einfach erklärt

Sperrmüll

Sperrmüll ist all jener Haushaltsabfall, der aufgrund seiner Größe oder Form nicht in reguläre Restmüllbehälter passt.
Typische Beispiele:
• Möbelstücke wie Schränke, Sofas, Betten
• Matratzen
• große Teppiche
• sperrige Haushaltsgegenstände

Bei jeder Entrümpelung oder Räumung fällt Sperrmüll fast immer in größerer Menge an.

Getrennt zu sammelnde Abfälle

Das sind Abfälle, die laut Gesetz separat gesammelt werden müssen, z. B.:
• Papier & Karton
• Glas
• Metall
• Kunststoff
• Bioabfall
• Elektroaltgeräte
• Batterien & Akkus

Gerade bei einer Haushaltsauflösung ist eine korrekte Trennung wichtig, da unterschiedliche Abfallarten nicht zusammen entsorgt werden dürfen.

Restmüll (gemischter Siedlungsabfall)

Restmüll ist das, was übrig bleibt, nachdem Sperrmüll und alle getrennt zu sammelnden Abfälle aussortiert wurden.
Beispiele:
• verschmutzte Verpackungen
• Hygieneartikel
• nicht verwertbare Kleinteile

Auch wenn Restmüll einer Behandlung unterzogen wird, bleibt er gesetzlich Restmüll, solange sich seine Eigenschaften nicht wesentlich verändern.

Sonstige Abfälle

Unter „sonstigen Abfällen“ versteht das Abfallwirtschaftsgesetz alle Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen, z. B.:
• Baustellenabfälle und Bauschutt
• Produktionsabfälle
• Altreifen
• Straßenkehricht
• Rückstände aus Kanalreinigung oder Sandfängen

Diese Abfälle treten häufig bei Geschäftsräumungen, Firmenauflösungen oder Renovierungen auf.

Wer ist für was verantwortlich? – die Rollen einfach erklärt

Abfallbesitzer

Die Person, die die Abfälle tatsächlich besitzt oder erzeugt hat.

Abfallerzeuger

Die Person oder das Unternehmen, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen oder verändert werden.

Abfallsammler

Eine Person oder ein Unternehmen, das Abfälle von Dritten
• abholt,
• entgegennimmt oder
• deren Abholung organisiert.

Bei Entrümpelungen übernimmt Vectura diese Rolle und sorgt dafür, dass alle Abfälle gesetzeskonform und fachgerecht entsorgt werden.

Was ist eine Entrümpelung?

Bei einer Entrümpelung werden unnötige, alte oder defekte Gegenstände aus Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden oder Geschäftsräumen entfernt.
Typische Gründe:
• Umzug
• Haushaltsauflösung
• Todesfall
• Renovierung / Sanierung
• Geschäftsauflösung

Vectura übernimmt:
✓ Abtransport
✓ fachgerechte Entsorgung
✓ Trennung nach Abfallarten
✓ besenreine Übergabe

Räumung

Eine Räumung geht über das Entrümpeln hinaus. Hier wird ein Objekt vollständig geleert, oft im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Räumung, einer Wohnungsübergabe oder Geschäftsauflösung.
In der Praxis umfasst dies Möbelabbau, Transport, Entsorgung und die besenreine Übergabe. Die Entsorgung erfolgt nach den Vorgaben des AWG 2002 und Landesverordnungen. Quelle: AWG 2002; Wohnrechtliche Bestimmungen (MRG)

Ideal bei:
– Übergabe an Vermieter
– Verkauf oder Vermietung
– Geschäfts- & Büroauflösungen
– Messiwohnungen oder stark überfüllten Objekten

Vectura bietet hier Fixpreise, schnelle Termine und volle Transparenz.

Deponierung

Deponierung bezeichnet die endgültige Ablagerung von Abfällen auf einer dafür genehmigten Deponie. Dabei wird streng nach Abfallarten unterschieden – etwa Sperrmüll, Restabfall oder Baustellenabfälle.
Die Regeln dazu finden sich im AWG 2002 und der Deponieverordnung 2008, die die Ablagerung, Vorbehandlung und Kontrolle detailliert regelt.
Quelle: AWG 2002; Deponieverordnung 2008

Wohnungsauflösung

Eine Wohnungsauflösung beschreibt die vollständige Räumung und Entsorgung aller Gegenstände einer Wohnung – oft nach Umzügen, Todesfällen, Auslandsaufenthalten oder Mietvertragsende.
Hier gelten dieselben Anforderungen an Trennung und Entsorgung wie bei Entrümpelungen gemäß AWG.
Quelle: AWG 2002; mietrechtliche Bestimmungen (MRG)

Verlassenschaft

Eine Verlassenschaft ist der Nachlass einer verstorbenen Person. Sie umfasst sämtliche Vermögenswerte und Gegenstände.
Bei einer Verlassenschaftsräumung wird der Haushalt im Zuge des gerichtlichen oder außergerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens geleert.
Regelungen dazu finden sich im ABGB (Nachlassrecht) und im Außerstreitgesetz (AußStrG).
Quelle: ABGB §§ 531–824; AußStrG; AWG (für Entsorgungsfragen)

Haushaltsauflösung

Die Haushaltsauflösung ist die umfassende Aufgabe eines kompletten Haushalts inklusive Sortierung, Wertanrechnung, Abtransport und Entsorgung.
Sie wird häufig bei Umzügen in kleinere Wohnungen, Pflegeeinrichtungen oder im Zuge einer Verlassenschaft notwendig.
Fachgerechte Entsorgung erfolgt nach dem AWG 2002, insbesondere bei Sperrmüll, Problemstoffen oder Elektroaltgeräten.
Quelle: AWG 2002; ElektroaltgeräteVO; Abfallverzeichnisse

Messiwohnung

Eine Messiwohnung ist ein Objekt, in dem aufgrund von extremem Sammelverhalten oder Verwahrlosung sehr große Mengen an Abfällen, Alltagsgegenständen und oft auch Schadstoffen angesammelt wurden.
Hier gelten strenge Anforderungen an Sortierung, Hygiene, Gesundheits- und Arbeitsschutz, sowie an die rechtlich korrekte Entsorgung.
Die Unterscheidung der Abfallarten erfolgt gemäß AWG und den Abfallverzeichnissen, da häufig Sperrmüll, Restmüll und Sonderabfälle gleichzeitig auftreten.
Quelle: AWG 2002; Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) für Reinigungs- & Gefahrenbereiche; Spieldiener/Klapf/Krasznai

Begriffe und Gesetze geben Orientierung – doch bei einer Entrümpelung oder Räumung geht es immer auch um Vertrauen und Entlastung.

Unser Team von Vectura sorgt dafür, dass Ihr Projekt nicht nur fachgerecht, sondern auch stressfrei umgesetzt wird.

Vectura – Ihr Partner für Entrümpelung & Räumung in Wien

Wir bieten professionelle Dienstleistungen mit klaren Fixpreisen:

  • Entrümpelungen
  • Haushalts- & Wohnungsauflösungen
  • Verlassenschaftsräumungen
  • Geschäftsauflösungen
  • Messiwohnung-Räumungen
  • Deponierung & fachgerechte Entsorgung
  • Transport & Demontage
  • Wertanrechnung auf Wunsch

Warum Vectura?

  • Transparente Pauschalpreise
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  • Kompetentes Team
  • Fachgerechte Entsorgung laut AWG
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