Bedingungen für Dienstleistungen (Werkvertrag)

Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
  • Fixpreis: Der Preis steht vor Beginn schriftlich fest. Der genannte Betrag ist der Endbetrag.
  • Kein Mehraufwand ohne Ihr OK: Zusätzliche Leistungen verrechnen wir nur, wenn Sie vorher in Textform zugestimmt haben.
  • Bezahlt wird bei Fertigstellung vor Ort: mit Karte, bar, per Sofortüberweisung oder in Raten über Klarna.
  • Übergabe mit Fotos vor und nach dem Auftrag. Das schützt beide Seiten.
  • Als Verbraucher haben Sie bei Abschluss per Website, E-Mail, WhatsApp oder Telefon ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Die Zusammenfassung erleichtert das Lesen. Rechtlich verbindlich ist der vollständige Text ab Punkt 1.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen von:

Vectura – Mag. Kostiantyn Masliannikov, LL.M., LL.B.
Eichberggasse 39, 3041 Asperhofen
Telefon und WhatsApp: +43 664 993 693 30 (täglich 08:00–20:00 Uhr)
E-Mail: info@vectura-rental.at

Dienstleistungen sind insbesondere: Umzug, Transport und Sondertransport, Entrümpelung, Räumung und Geschäftsauflösung, Möbelmontage und Demontage, Warenannahme und Einlagerung. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag (§§ 1151 ff. ABGB), bei der Einlagerung um einen Verwahrungsvertrag (§§ 957 ff. ABGB).

Für die Miete von Geräten und Fahrzeugen gelten die Mietbedingungen, für Käufe im Online-Shop die AGB.

Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und gegenüber Unternehmern. Wo sich die Regelungen unterscheiden, ist das gekennzeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrags

Preisangaben auf unserer Website sind Richtwerte. Verbindlich ist das Angebot, das wir Ihnen nach Fotos, Angaben oder Besichtigung in Textform (E-Mail, WhatsApp, PDF) schicken. Es enthält den Leistungsumfang, den Termin, den Fixpreis und, was nicht enthalten ist.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen: über den Button „zahlungspflichtig beauftragen“ in der Online-Bestellung oder durch Ihre ausdrückliche Bestätigung in Textform. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit diesen Bedingungen per E-Mail.

Grundlage des Fixpreises sind Ihre Angaben vor der Beauftragung: Umfang, Stockwerke, Lift, Zufahrt, Entfernung, fest montierte Teile. Sind diese Angaben unvollständig oder weichen die Verhältnisse vor Ort wesentlich ab, sagen wir Ihnen das vor Beginn und nennen den Mehrpreis. Sie entscheiden, ob wir die zusätzliche Leistung erbringen.

3. Leistungsumfang

Was wir erbringen, ergibt sich aus dem Angebot. Ergänzend gilt:

3.1 Umzug. Paket 1 – Transport: Sie packen selbst, wir stellen Fahrzeug und zwei Mitarbeiter, tragen, verladen, sichern die Ladung und laden am Ziel aus. Paket 2 – Teilservice: zusätzlich Demontage und Montage der Möbel sowie Verpacken empfindlicher Gegenstände. Paket 3 – Komplettumzug: wir packen, transportieren, montieren, packen aus und entsorgen die Verpackung. Details auf der Seite Umzug Wien.

3.2 Entrümpelung, Räumung, Geschäftsauflösung. Wir räumen den vereinbarten Bereich, transportieren ab, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sonderabfälle (z. B. Farben, Chemikalien, Altöl, Batterien, Reifen, Bauschutt, Asbest) sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.

3.3 Montage und Demontage. Wir montieren nach Herstelleranleitung und mit eigenem Werkzeug. Das Trennen und Verschließen von Wasser- und Abflussanschlüssen an Möbeln ist enthalten, wenn es im Angebot steht. Elektro- und Gasanschlüsse, die einem befugten Gewerbe vorbehalten sind, führen wir nicht durch. Bei Wandmontagen weisen Sie uns bitte auf Leitungen in der Wand hin.

3.4 Warenannahme und Einlagerung. Wir nehmen Lieferungen für Sie entgegen, prüfen Verpackung und Inhalt äußerlich, zählen die Packstücke und dokumentieren erkennbare Transportschäden mit Fotos. Verdeckte Mängel der Ware und die Reklamation beim Händler bleiben Sache des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und dem Händler; wir unterstützen Sie mit unserer Dokumentation. Die Einlagerung erfolgt trocken und versichert. Lagerkosten werden für den vereinbarten Zeitraum im Voraus verrechnet, Verlängerungen jeweils für den weiteren Zeitraum.

4. Ihre Mitwirkung

  • Zerbrechliche, besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände melden Sie uns vor dem Termin in Textform.
  • Sie sorgen zum Termin für Zugang zu den Räumen, zum Lift und – wo nötig – für Halteverbot oder Zufahrtsgenehmigung.
  • Bei Paket 1 und 2 verpacken Sie Ihre Gegenstände transportsicher.
  • Vor einer Räumung entfernen Sie Bargeld, Schmuck, Dokumente, Datenträger und alles, was Sie behalten möchten, oder kennzeichnen es eindeutig.

Entstehen Verzögerungen oder Schäden, weil eine dieser Voraussetzungen fehlt, tragen Sie die dadurch verursachten Mehrkosten.

5. Räumgut: Verfügungsrecht und Eigentum

Mit der Beauftragung einer Räumung bestätigen Sie, dass Sie über die Gegenstände verfügen dürfen, etwa als Eigentümer, Mieter, Erbe oder mit Zustimmung des Berechtigten. Gegenstände, die wir zur Entsorgung übernehmen, gehen mit der Übernahme in unser Eigentum über; wir entscheiden über Verwertung, Weitergabe oder Entsorgung. Für Gegenstände, die entgegen Punkt 4 nicht entfernt oder gekennzeichnet wurden, übernehmen wir nach der Übernahme keine Haftung.

6. Übergabe, Fotodokumentation und Abnahme

Vor Beginn und nach Abschluss dokumentieren wir den Zustand mit Fotos und halten ihn in einem Übergabeprotokoll fest. Vorschäden, Gebrauchsspuren und altersbedingte Abnutzung werden dort vermerkt und gelten nicht als Schaden durch uns. Nach Fertigstellung gehen wir die Leistung gemeinsam mit Ihnen oder einer von Ihnen benannten Person durch. Sind Sie nicht anwesend, gilt die Fotodokumentation als Nachweis des Zustands bei Fertigstellung.

7. Preise und Zusatzkosten

Der vereinbarte Fixpreis ist der Endbetrag und umfasst die Leistungen laut Angebot. Wir rechnen nicht nach Stunden ab; der Fixpreis gilt auch dann, wenn die Arbeit länger dauert als geplant.

Zusätzliche Leistungen verrechnen wir nur, wenn Sie ihnen vorher in Textform zugestimmt haben (z. B. „zusätzlich zwei Kästen, +80 €, einverstanden?“ – „Ja“). Wartezeiten, die Sie zu vertreten haben, etwa ein versperrter Zugang oder ein fehlender Liftschlüssel, können wir nach vorheriger Ankündigung gesondert verrechnen. Aufträge außerhalb von 20 km um Wien kalkulieren wir mit Fahrzeit und Kilometern; der Betrag steht im Angebot.

8. Fälligkeit und Zahlung

Das Entgelt ist mit Fertigstellung der Leistung fällig und wird vor Ort bezahlt, bevor unser Team abfährt: mit Karte, bar, per Sofortüberweisung oder in Raten über Klarna. Bei mehrtägigen Aufträgen ist der Teil fällig, der am jeweiligen Tag fertiggestellt wurde. Bei größeren Aufträgen oder Erstaufträgen kann im Angebot eine Anzahlung vereinbart werden, die mit der Schlussrechnung verrechnet wird.

Sie erhalten eine ordentliche Rechnung. Unternehmer können nach Vereinbarung auf Rechnung mit Zahlungsziel zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an (§ 1333 ABGB, gegenüber Unternehmern § 456 UGB).

9. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine halten wir verbindlich ein. Kommt es durch Verkehr, Wetter oder höhere Gewalt zu Verzögerungen, informieren wir Sie umgehend und vereinbaren einen Ersatztermin.

Sagen Sie einen Termin bis 48 Stunden vorher ab, ist das kostenfrei. Bei späterer Absage können wir die bereits entstandenen Aufwendungen verrechnen, etwa reservierte Fahrzeuge, Personal oder Halteverbotszonen; wir weisen sie auf Verlangen nach. Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Punkt 12 bleibt unberührt.

10. Haftung

10.1 Gegenüber Verbrauchern. Wir haften uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haften wir im gesetzlichen Rahmen. Keine Haftung besteht für Schäden, deren Ursache nicht in unserer Sphäre liegt, insbesondere:

  • wenn von Ihnen gepacktes Gut nicht transportsicher verpackt war (Paket 1 und 2),
  • an Gegenständen, die bereits vorher beschädigt und im Protokoll vermerkt waren,
  • an besonders wertvollen oder empfindlichen Gegenständen, die uns entgegen Punkt 4 nicht gemeldet wurden,
  • wenn bauliche Gegebenheiten (enge Stiegen, Türmaße) einen schonenden Transport unmöglich machen und Sie ihn nach unserem Hinweis dennoch wünschen.

10.2 Gegenüber Unternehmern. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen.

10.3 Versicherung. Wir sind haftpflicht- und transportversichert.

11. Nicht übernommene Güter

Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden, Datenträger mit unwiederbringlichen Daten, Tiere, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel und Gefahrgut transportieren und lagern wir nicht. Bitte nehmen Sie diese Gegenstände selbst mit.

12. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher über unsere Website, per E-Mail, WhatsApp oder Telefon (Fernabsatz) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, haben Sie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt eine formlose Erklärung an info@vectura-rental.at oder unser Widerrufsformular.

Soll die Leistung vor Ablauf der 14 Tage beginnen, brauchen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen und Ihre Bestätigung, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht bei vollständiger Erbringung verlieren (Checkbox bei der Online-Beauftragung oder Bestätigung in Textform). Treten Sie danach zurück, zahlen Sie den Anteil der bis dahin erbrachten Leistung (§ 16 FAGG). Ist die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Für die Beförderung von Waren zu einem fest vereinbarten Termin besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

13. Schäden und Mängel melden

Bitte melden Sie sichtbare Schäden möglichst sofort bei der Übergabe, damit wir sie im Protokoll festhalten. Später erkennbare Schäden melden Sie bitte zeitnah in Textform. Eine spätere Meldung führt nicht zum Verlust Ihrer gesetzlichen Ansprüche, erschwert aber die Zuordnung. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Gesetz.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat (§ 14 KSchG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates bleiben unberührt. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

15. Fragen?

Täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter +43 664 993 693 30, telefonisch oder per WhatsApp, oder an info@vectura-rental.at.