Umzugskosten von der Steuer absetzen in Österreich – Was Sie wissen müssen
Ein Umzug ist teuer – aber wussten Sie, dass Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen können?
Ob beruflich bedingter Umzug oder private Übersiedlung: In bestimmten Fällen erkennt das österreichische Finanzamt Umzugskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen an.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Umzugskosten Sie in Österreich absetzen können, welche Voraussetzungen gelten und welche Belege Sie benötigen. So holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück!
Kann man Umzugskosten in Österreich steuerlich absetzen?
Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob der Umzug beruflich bedingt ist oder aus privaten Gründen erfolgt.
1. Beruflich bedingter Umzug (Werbungskosten)
Ein Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn er durch eine wesentliche Verbesserung der beruflichen Situation gerechtfertigt ist. Das Finanzamt erkennt Umzugskosten als Werbungskosten an, wenn:
✅ Sie eine neue Arbeitsstelle antreten✅ Sie an einen anderen Dienstort versetzt werden✅ Sich die Wegstrecke zur Arbeit deutlich verkürzt (mind. 1 Stunde Zeitersparnis täglich)✅ Der Umzug zur Vermeidung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung dient
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) – Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Wichtig: Die berufliche Veranlassung muss eindeutig nachweisbar sein! Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2002, Rz 340ff) konkretisieren die Voraussetzungen für die Anerkennung beruflich bedingter Umzugskosten.
2. Privater Umzug (außergewöhnliche Belastung)
Erfolgt der Umzug aus rein privaten Gründen (größere Wohnung, Familiengründung, Wohnortwechsel), können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn:
⚠️ Die Kosten zwangsläufig entstanden sind⚠️ Sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen⚠️ Ein Selbstbehalt wird abgezogen
Rechtsgrundlage: § 34 EStG 1988 – Außergewöhnliche Belastungen
In der Praxis werden private Umzugskosten vom Finanzamt nur selten anerkannt.
Welche Umzugskosten kann man absetzen?
Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie folgende Kosten als Werbungskosten geltend machen:
✅ Transportkosten
• Umzugsunternehmen (Komplettservice oder Teilleistungen)
• Treibstoffkosten für den Umzugstransport
• Mautgebühren, Parkgebühren
✅ Verpackungsmaterial & Equipment
✅ Demontage & Montage
• Möbelmontage (z.B. Küche, Einbauschränke)
• Demontage am alten Wohnort
• Remontage am neuen Wohnort
✅ Doppelte Mietzahlungen
• Überschneidende Mieten (alter + neuer Wohnort für max. 6 Monate)
• Maklergebühren (nur bei beruflich bedingtem Umzug)
Quelle: LStR 2002, Rz 343 – Maklergebühren für die Wohnungssuche sind bei beruflich bedingten Umzügen als Werbungskosten absetzbar.
✅ Reisekosten
• Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
• Kilometergelder (€ 0,42 pro km mit eigenem PKW, Stand 2026)
Rechtsgrundlage: § 26 Z 4 EStG 1988 – Reisekosten; aktuelles Kilometergeld gemäß BMF-Verordnung
❌ NICHT absetzbar
• Renovierungskosten (Malerarbeiten, Bodenbeläge)
• Neuanschaffungen (neue Möbel, Einrichtung)
• Kautionen (werden zurückerstattet)
• Ummeldegebühren (als Privatperson)
Wie viel kann man steuerlich absetzen?
Die Höhe der steuerlichen Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Welche Belege brauche ich?
Das Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise. Bewahren Sie folgende Unterlagen auf:
📄 Rechnungen (alle Umzugskosten detailliert aufgeschlüsselt)📄 Mietverträge (alter + neuer Wohnort mit Daten)📄 Arbeitsvertrag oder Versetzungsbescheid (Nachweis berufliche Veranlassung)📄 Fahrtenbuch (bei Kilometergeldern)📄 Zahlungsbestätigungen (Überweisungsbelege, Kontoauszüge)
Rechtsgrundlage: § 138 Bundesabgabenordnung (BAO) – Aufzeichnungspflichten; § 132 BAO – Belegerteilungspflicht
⚠️ Wichtig: Rechnungen richtig ausstellen lassen!
Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen auf Ihren Namen ausgestellt sind und folgende Angaben enthalten:
• Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
• Leistungsbeschreibung (z.B. “Transporter-Miete für Umzug”)
• Einzelpreise (netto/brutto)
• Datum der Leistung
• UID-Nummer des Anbieters
Rechtsgrundlage: § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) – Rechnungsmerkmale
Wie setze ich Umzugskosten ab?
Sie machen Umzugskosten im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend:
Schritt 1: Arbeitnehmerveranlagung einreichen
• Online via FinanzOnline (schnellste Methode)
• Per Formular L1 (Papierform)
• Frist: Innerhalb von 5 Jahren nach dem Umzugsjahr
Rechtsgrundlage: § 41 EStG 1988 – Veranlagung von Arbeitnehmern; § 133 BAO – Fünfjährige Verjährungsfrist
Schritt 2: Werbungskosten eintragen
Tragen Sie die Umzugskosten unter “Werbungskosten – Sonstige Kosten” (Kennzahl 724) ein.
Schritt 3: Nachweise beifügen
Bei elektronischer Einreichung: Belege aufbewahren (das Finanzamt kann nachträglich Nachweise verlangen)Bei Papierform: Kopien der Belege beilegen
Rechtsgrundlage: § 138 BAO – Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
Praxis-Tipps: So maximieren Sie Ihre Steuerersparnis
✅ Tipp 1: Umzug beruflich begründen
Je klarer die berufliche Veranlassung, desto höher die Anerkennungsquote. Dokumentieren Sie:
• Neue Arbeitsstelle (Arbeitsvertrag mit Datum)
• Verkürzung der Wegstrecke (Google Maps Nachweis)
• Versetzungsbescheid vom Arbeitgeber
Hinweis: Laut VwGH-Rechtsprechung (z.B. VwGH 28.09.2005, 2002/15/0174) muss die berufliche Veranlassung objektiv nachvollziehbar sein.
✅ Tipp 2: Alle Belege sammeln
Auch Kleinbeträge zählen! Sammeln Sie konsequent:
• Quittungen für Verpackungsmaterial
• Parktickets am Umzugstag
• Tankbelege
• Equipment-Miete (Sackkarre, Möbelroller, etc.)
✅ Tipp 3: Doppelte Haushaltsführung nutzen
Wenn Sie aus beruflichen Gründen vorübergehend eine Zweitwohnung beziehen, können Sie zusätzliche Kosten absetzen:
• Miete der Zweitwohnung
• Einrichtungsgegenstände (Grundausstattung)
• Heimfahrten (1x wöchentlich)
Rechtsgrundlage: LStR 2002, Rz 310ff – Doppelte Haushaltsführung
✅ Tipp 4: Professionelle Dienstleister beauftragen
Rechnungen von Umzugsfirmen haben eine höhere Akzeptanz beim Finanzamt als “private” Helfer. Mit einer ordentlichen Rechnung von Vectura Rental Wien dokumentieren Sie:
• Professionelle Leistung
• Nachvollziehbare Kosten
• Gewerbliche Erbringung (UID-Nummer)
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Umzugspakete mit transparenter Kostenaufstellung
Unsere DIY- und DIY-Komfort-Pakete sind speziell für die steuerliche Absetzbarkeit strukturiert:
S-Paket DIY (40m²) – ab 469 EURLeistungen: 2 Möbelpacker + 3,5t Transporter + Be-/Entladen
M-Paket DIY (80m²) – ab 679 EURLeistungen: 2 Möbelpacker + 3,5t Transporter + Be-/Entladen
L-Paket DIY (120m²) – ab 1.099 EURLeistungen: 2 Möbelpacker + 3,5t Transporter + Be-/Entladen
Zusätzlich buchbar:
• Umzugsboxen-Miete (steuerlich absetzbar!)
• Kleiderboxen-Sets
FAQ: Häufige Fragen zur Absetzbarkeit
Kann ich einen Privatumzug absetzen?
Nur in Ausnahmefällen. Rein private Umzüge werden vom Finanzamt meist nicht anerkannt. Anders bei beruflich bedingten Umzügen.
Kann der Arbeitgeber Umzugskosten steuerfrei erstatten?
Ja! Erstattet Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten, sind diese bis zu einem angemessenen Betrag steuerfrei für Sie. Der Arbeitgeber kann diese als Betriebsausgaben absetzen.
Rechtsgrundlage: § 26 Z 6 EStG 1988 – Steuerfreie Umzugsvergütungen
Können Studenten Umzugskosten absetzen?
Nur bei Ausbildungsplatzwechsel. Wenn der Umzug notwendig ist, um ein Studium an einer anderen Universität aufzunehmen, können die Kosten als Werbungskosten (Master/Zweitstudium) oder Sonderausgaben (Erststudium) geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 – Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Mindestens 7 Jahre. Das Finanzamt kann auch Jahre später noch Nachweise verlangen.
Rechtsgrundlage: § 132 BAO – Aufbewahrungspflicht
Fazit: Umzugskosten clever absetzen
Ein beruflich bedingter Umzug kann steuerlich deutlich entlastet werden. Mit der richtigen Dokumentation und vollständigen Belegen holen Sie sich mehrere hundert bis tausend Euro vom Finanzamt zurück.
Checkliste: So geht’s
✅ Prüfen Sie, ob Ihr Umzug beruflich bedingt ist✅ Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege✅ Beauftragen Sie professionelle Dienstleister (bessere Anerkennung)✅ Tragen Sie die Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung ein✅ Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 7 Jahre auf
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📚 Rechtliche Grundlagen & Quellen
Dieser Artikel basiert auf folgenden österreichischen Rechtsgrundlagen (Stand April 2026):
Gesetze & Verordnungen
Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
• § 16 Abs. 1 – Werbungskosten
• § 16 Abs. 1 Z 10 – Aus- und Fortbildungskosten
• § 26 Z 4 – Reisekosten
• § 26 Z 6 – Steuerfreie Umzugsvergütungen
• § 33 – Einkommensteuertarif
• § 34 – Außergewöhnliche Belastungen
• § 41 – Veranlagung von Arbeitnehmern
Bundesabgabenordnung (BAO)
• § 132 – Belegerteilungs- und Aufbewahrungspflicht
• § 133 – Verjährungsfrist
• § 138 – Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994)
• § 11 – Rechnungsmerkmale
Richtlinien & Erlässe
Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)
• Rz 310ff – Doppelte Haushaltsführung
• Rz 340ff – Umzugskosten
• Rz 343 – Maklergebühren
Rechtsprechung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
• VwGH 28.09.2005, 2002/15/0174 – Berufliche Veranlassung von Umzugskosten
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
• Website: https://www.bmf.gv.at
• FinanzOnline: https://finanzonline.bmf.gv.at
Österreichische Finanzverwaltung
• Steuerbuch: https://findok.bmf.gv.at/findok
Arbeiterkammer Österreich
• Steuerinfos: https://www.arbeiterkammer.at
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Steuergesetze und Rechtsprechung können sich ändern.
Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an:
• Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
• Einen Lohnsteuerhilfeverein
• Die Arbeiterkammer (kostenlose Erstberatung für Mitglieder)
• Das zuständige Finanzamt
Stand der Informationen: April 2026
Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.